Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern
Wer kann kommen?
Das Behandlungsangebot der Praxis richtet sich an Kinder und Jugendliche vom Kleinkindalter bis zum 18.Lebensjahr mit psychischen Problemen und Verhaltensproblemen und an deren Eltern.
Was brauchen Sie?
Zur Erstvorstellung benötigen Sie in jedem Fall die Versichertenkarte des Kindes / Jugendlichen. Bitte bringen Sie diese unbedingt mit.
Über das Sozialamt versicherte Personen und Asylbewerber benötigen einen gültigen Behandlungsausweis mit Berechtigung zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen.
Eine Überweisung vom Kinder- oder Hausarzt benötigen Sie nicht, sollte Ihr Kinderarzt oder Hausarzt aber eine Überweisung aus-gestellt haben, bringen Sie diese bitte mit.
Sollte nur ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind kommen, ist die formlose schriftliche Zustimmung des zweiten Erziehungsberechtigten notwendig.
Zudem bringen Sie bitte in Kopie mit (falls vorhanden): Schulzeugnisse und Befundberichte von evtl. Voruntersuchungen.
Was mache ich?
Nach der Diagnostik, die je nach Thematik einen oder mehrere Termine umfasst, werden die Ergebnisse mit den Eltern und dem Kind oder Jugendlichen besprochen.
Sollte eine weitere Behandlung notwendig sein kann diese entweder in der Praxis erfolgen oder es wird eine geeignete anderweitige Behandlung empfohlen.
Mitunter ergibt sich in den Gesprächen der Bedarf zur Zusammenarbeit mit Kinderarzt, Kindergarten, Schule oder Jugendhilfe. Diese erfolgt nach Zustimmung der Eltern.